Fragen & Antworten

Sollte Ihre Frage unbeantwortet bleiben, können Sie uns jederzeit gern kontaktieren.

Der KURZFILMTAG findet am 21. Dezember statt, denn dieser ist der kürzeste Tag des Jahres und damit ideal, um dem kurzen Format eine Bühne zu geben. Das Datum hat vor allem symbolischen Charakter.

Um jedoch auch all denjenigen Veranstalter*innen, die am 21.12. aus den unterschiedlichsten Gründen keine Veranstaltungen durchführen können, die Teilnahme zu ermöglichen, können auch vom 15.-20. Dezember Events im Rahmen des KURZFILMTAGs organisiert und auf der Website eingetragen werden.

Jede*r kann am KURZFILMTAG eine eigene Veranstaltung organisieren! Damit der Kurzfilm bundesweit an den unterschiedlichsten Orten gefeiert werden kann, freuen wir uns über vielfältige Organisator*innen und Veranstaltungsideen. In den vergangenen Jahren haben neben Kinos beispielsweise Senior*innenheime, Schulen, Kulturzentren, Kitas oder Kirchen am KURZFILMTAG teilgenommen. Auch zu Hause können Sie Ihren eigenen kleinen KURZFILMTAG feiern.

Wenn Sie eine Veranstaltung organisieren, sind Sie Veranstalter*in.

Hier können Sie sich kostenfrei als Veranstalter*in registrieren. An die von Ihnen angegebene E-Mail Adresse schicken wir Ihnen das Passwort für Ihr Benutzer*innen-Konto. Anschließend können Sie darüber beliebig viele Veranstaltungen anmelden und, sobald verfügbar, Werbematerial (Plakate, Postkarten und Aufkleber) bestellen. Social-Media-Grafiken für Ihre Veranstaltung können Sie sich dort ebenfalls herunterladen.

Beachten Sie bitte, dass Sie mit erfolgter Veranstaltungsanmeldung nicht automatisch Filmprogramme bestellen oder buchen. Um ein Programm zu buchen, müssen Sie Kontakt mit einem Filmverleih aufnehmen. Auf der Seite des jeweiligen Filmprogramms klicken Sie dazu einfach auf den Button "Buchung".

Sie können Ihre Angaben auch nach der Anmeldung ergänzen oder ändern. Loggen Sie sich hierfür über Ihr Benutzer*innen-Konto ein. 

Falls Sie ihr Benutzer*innen-Konto löschen möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an info@kurzfilmtag.com.

Kurzfilme können Sie bei einem Kurzfilmverleih buchen. Oder Sie fragen Filmemacher*innen, ob Sie deren Kurzfilme zeigen können. Es ist Ihnen freigestellt, ob Sie selbst ein Kurzfilmprogramm zusammenstellen oder ein bereits fertiges Kurzfilmprogramm buchen. Natürlich können Sie auch nur einen oder zwei Kurzfilme zeigen. Es gibt viele Möglichkeiten!

Fertige Filmprogramme
Eine Auswahl fertiger Filmprogramme finden Sie unter dem Punkt Filmprogramme. Zum KURZFILMTAG werden die Filmprogramme zu Sonderkonditionen angeboten: 60 € netto für unsere Specials und 90 € netto für alle weiteren Filmprogramme. Um ein Filmprogramm zu buchen, nehmen sie Kontakt mit dem entsprechenden Filmverleih auf. Die verbindliche Buchung und Abrechnung erfolgt direkt mit dem Verleih.

Filmprogramm selber zusammenstellen
Eine umfangreiche Filmauswahl bieten die Verleihkataloge der Filmverleihe. Auf Anfrage können Sie die Filme auch vorab sichten. Hier finden Sie eine Übersicht deutscher Kurzfilmverleihe.

Wenn Sie speziell an aktuellen Kurzfilmproduktionen von Hochschulen, Filmakademien und Filmklassen interessiert sind, empfehlen wir Ihnen, diese direkt zu kontaktieren. Sie verfügen über einen Pool von Filmen, die an der jeweiligen Hochschule entstanden sind, und können den Kontakt zu jungen Filmemacher*innen herstellen.

Gerne können Sie auch Kurzfilme von Filmemacher*innen zeigen, die Sie persönlich kennen. Stellen Sie nur sicher, dass diese davon wissen.

Vorfilme zeigen
Vorfilme, passend ausgewählt zu aktuellen Kinostarts, stellen wir Ihnen ab November auf unserer Webseite zur Verfügung.

Für die öffentliche Vorführung von Filmen benötigen Sie eine Lizenz.
Für die Vorführung eines Kurzfilms bzw. Filmprogramms benötigen Sie die Nutzungsrechte.  Diese Nutzungsrechte für den KURZFILMTAG erwerben Sie beim Kurzfilmverleih bzw. bei dem*der Filmemacher*in  selbst.

Wenn Sie die das Filmprogramm, für das Sie sich interessieren, vorher ansehen möchten, um zu prüfen, ob es für Ihre Veranstaltung geeignet ist, können Sie den Button "Sichtungslink anfordern" auf der Seite des jeweiligen Filmprogramms nutzen. Der zuständige Verleih wird sich anschließend bei Ihnen melden. Beachten Sie dabei bitte, dass die Sichtungslinks ausschließlich für den internen Gebrauch bestimmt sind.

Ja, auch mit einem Vorfilm können sich Kinos am KURZFILMTAG beteiligen. Im November bieten wir Vorfilm-Empfehlungen zu ausgewählten Kinostarts im Dezember an. Die Vorfilme sind für einen Sonderpreis von 20 € netto bei unserem Partnerverleih KurzFilmVerleih Hamburg buchbar.

Übrigens: Sie können bei der FFA Zuschuss-Förderung für die Aufführung von Kurzfilmen als Vorfilm sowie für originäre Kurzfilmprogramme betragen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Je nach Filmprogramm und Verleiher haben die Filme unterschiedliche Formate. Gängig sind dabei: 

DCP (Digital Cinema Package) - Dieses Format wird fast ausschließlich in Kinos eingesetzt und benötigt entsprechende Software und Hardware.
MP4 - In MP4-Dateien können die Filmprogramme in Form von mehreren Audio- und Videospuren sowie Untertiteln abgespeichert werden. Diese Inhalte lassen sich dann mit geeigneter Software lokal auf einem Computer abspielen oder über ein Netzwerk streamen. Wir können für alle gängigen Betriebssysteme das Programm VLC Media Player empfehlen.
DVD/Blu-ray – Damit sind auswechselbare Massenspeicher bezeichnet, die durch optische Abtastung gelesen werden. Beide Formate sind mit Software oder sogenannten DVD/Blu-ray-Playern abspielbar. In der Regel können mit einem Blu-ray-Player auch DVDs abgespielt werden.

Wenn Sie weitere Fragen zu den Formaten haben, kontaktieren Sie bitte den jeweiligen Verleih.

Die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme am KURZFILMTAG sind überschaubar. Sie benötigen: 

Abspielgerät: DVD/Blu-ray-Player, Computer
Beamer: Für Vorführungen im Außenbereich sollte der Beamer mindestens 5000 Lumen haben. Ein Stativ oder Ständer für den Beamer wird empfohlen. 
(Lein-)Wand: Leinwände können häufig auch von den Kommunen geliehen werden. Unsere Empfehlung bei der Leinwandanschaffung sind Klapprahmenleinwände. Statt einer Leinwand kann aber auch eine Haus- bzw. Zimmerwand ausreichend sein.
Tonanlage: Als Richtwert für die Leistung der Tonanlage empfehlen wir zwei Watt pro Zuschauer. Die Tonanlage sollte auf Ohrenhöhe installiert sein und für den Außenbereich über einen Regenschutz verfügen.


Manche Städte und Gemeinden besitzen einen festen Technikbestand, aus dem man sich beispielsweise einen Beamer ausleihen kann. Darüber hinaus könnte es auch lokale/regionale Förderprogramme zur Beschaffung von Technik geben.

Die Buchung eines Kurzfilmprogramms berechtigt zum einmaligen Zeigen des Programms. Sie können gern an den jeweiligen Verleih herantreten und Sonderkonditionen für mehrmaliges Zeigen erfragen.

Jede*r Veranstalter*in legt den Eintrittspreis seiner*ihrer Veranstaltung selbst fest.

Der erste Schritt ist getan, sobald Sie Ihre KURZFILMTAG-Veranstaltung auf unserer Webseite angemeldet haben. Dann nämlich wird sie auf der Veranstaltungskarte „Was läuft wo?“ und in der Veranstaltungsliste angezeigt, wo sie Interessierte aus Ihrer Region finden können.

Unter „Meine Daten“ können Sie außerdem Grafiken für den Online-Einsatz herunterladen, beispielsweise für Social Media. Weiteres Video- und Bildmaterial zum Bewerben Ihrer Veranstaltung steht im „Downloads“-Bereich bereit. Sie möchten kostenfreies Werbematerial zugeschickt bekommen? Kein Problem: Ab Oktober können Sie in Ihrem Nutzerkonto Plakate und Postkarten bestellen. Die Plakate und Postkarten zeigen das aktuelle Jahresmotiv und bieten Freiflächen für die eigenen Veranstaltungsinformationen.

Und sonst? Werden Sie aktiv und nehmen sie beispielsweise Kontakt zu Lokalzeitungen auf, rufen Sie Freund*innen und Bekannte an und laden Sie zu Ihrer Veranstaltung ein. All das ist sehr wichtig für eine erfolgreiche Veranstaltung!
 
Werbung in Monats- und Veranstaltungsmagazinen
Teil unserer bundesweiten Pressearbeit ist es, dass wir Veranstaltungsdaten in Städten mit einer hohen Zahl von Veranstaltungen an Monatsmagazine weiterleiten, damit diese die KURZFILMTAGs-Veranstaltungen in ihre Veranstaltungskalender aufnehmen.

Für die Monatsmagazine können nur Veranstaltungen berücksichtigt werden, die bis zum 1. November auf unserer Webseite eingetragen worden sind. Sie können Ihre Veranstaltungsdaten auch gerne selbst an Ihre lokalen Monats- und Veranstaltungsmagazine übersenden.
 
Werbung durch Regionalflyer
Für ausgewählte Städte und Bundesländer drucken wir Regionalflyer mit den dort stattfindenden Veranstaltungen. Auf den Flyern können Interessierte auf einen Blick sehen, was zum KURZFILMTAG in ihrer Region stattfindet. Veranstaltungen, die bis zum 15. November auf unserer Webseite angemeldet wurden, werden hierfür berücksichtigt.
Der KURZFILMTAG möchte, dass Kurzfilme allen Menschen zugänglich sind. Daher bieten wir jedes Jahr Programme für unterschiedliche Zielgruppen an. Zu unserem inklusiven Angebot gehören die Specials "Leichte Sprache" und "Kurzfilm barrierefrei".

Für "Leichte Sprache" arbeiten wir jedes Jahr mit der Prüfgruppe "Leichte Sprache" der Stadt AG - Aktives Netzwerk für ein inklusives Leben in Dresden e.V. zusammen. Die Filme sind leicht verständlich und die meisten kommen ohne oder mit wenig Dialog aus. Eine Beschreibung des Projekts KURZFILMTAG in Leichter Sprache kann hier nachgelesen werden.

Das Special „Kurzfilm barrierefrei“ richtet sich an Menschen mit Seh- oder Höreinschränkungen. Die Filme in den angebotenen Programmen sind mit Audiodeskriptionen, Gebärdensprachfenstern und/oder Untertiteln für Hörgeschädigte versehen. Eine Erklärung des KURZFILMTAGs in Gebärdensprache gibt es hier. Übrigens bietet der Kurzfilm Verleih Hamburg weitere Filme und Filmprogramme in barrierefreien Fassungen an. Hier gibt es weitere Informationen.

Veranstalter*innen haben bei der Erstellung ihrer Veranstaltung auf unserer Website übrigens die Möglichkeit, Angaben zur Barrierefreiheit des Veranstaltungsortes zu machen.

Ja, Filmvorführungen müssen von Veranstalter*innen bei der GEMA angemeldet werden, da in den Kurzfilmprogrammen in der Regel auch Musik enthalten ist, die urheberrechtlich geschützt und bei der GEMA registriert ist. Für einzelne Filmvorführungen außerhalb von Filmtheatern gilt der Tarif T, zu dem Sie hier weitere Informationen finden. Dort können Sie eine PDF mit den Vergütungssätzen und allgemeinen Bestimmungen einsehen und Ihre Veranstaltung anmelden.

Einige Organisationen (z.B. Kinoverbände) haben mit der GEMA einen Rahmenvertrag für diesen Tarif geschlossen. Deren Mitglieder erhalten einen Nachlass entsprechend der gesamtvertraglichen Vereinbarungen bzw. zahlen einen Pauschalpreis. Die Übersicht der Gesamtvertragspartner finden Sie hier.

Ja, bei sämtlichen Fragen steht das Team des KURZFILMTAGs für Auskünfte per E-Mail oder Telefon zur Verfügung. Bitte haben Sie etwas Geduld. Es kann sein, dass Sie auf E-Mails eine Antwort nicht innerhalb von 24 Stunden erhalten.

Ja, Sie können Ihre Veranstaltung jederzeit absagen. Klicken Sie hierfür in Ihrem User-Konto einfach auf das Werkzeug-Symbol im jeweiligen Veranstaltungseintrag und wählen Sie "absagen" aus. Falls Sie bereits ein Programm bei einem unserer Partnerverleihe gebucht haben, denken Sie daran, dieses zu stornieren. Etwaige Stornogebühren klären Sie bitte mit dem Verleih.

Die Zahl der Veranstaltungen variiert je nach Ort stark. In manchen Gemeinden oder Städten finden über zwanzig Veranstaltungen statt, in anderen nur eine oder zwei. Jedoch finden nicht alle Veranstaltungen zeitgleich statt und oft ist die jeweilige Zielgruppe auch unterschiedlich. Aus unseren Erfahrungen der vergangenen Jahre ist eher ein Synergieeffekt zu erwarten. Aber sprechen Sie sich bezüglich der Terminierung auch gern mit den Veranstalter*innen in Ihrer Umgebung ab.